also, die prompte rückmeldung der ADFC rechtsabteilung sieht folgendermassen aus:
" auf deutschen Straßen sehe ich keine rechtliche Begrenzungen für das Gespann: Die Kinder werden entweder auf dem Rad auf einem besonderen Sitz oder auf einem Anhänger befördert (dann gilt die Altersgrenze bis zum vollendeten siebten Lebensjahr) oder sie sind Mitfahrer (wie auf einem Tandem), wenn man das Anhängefahrrad nicht als Anhänger, sondern als Erweiterung des Zugfahrrads ansieht. Als Mitfahrer dürfen sie auch älter sein."